Ende der Auslegungsfrist für den Bebauungsplan des Netto-Markts
Bis 30.1. kann der Entwurf des Bebauungsplans im Rathaus eingesehen und Einsprüche geltend gemacht werden. Machen Sie sich doch selbst ein Bild vom Ausmaß des geplanten Neubaus.
Und falls Sie damit ebenfalls nicht einverstanden sein sollten, dann versäumen Sie bitte nicht, den Stadtrat oder Bürgermeister Ihres Vertrauens darauf hinzuweisen!
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- Freitag, 30. Januar 2015 12:00
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